Sie interessieren sich für einen Kleingarten in unserer Anlage?
Der "Kleingarten" ist ein Garten, der zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient. Es gilt die Anbaupflicht nach Bundeskleingartengesetz und unserer Gartenordnung. Diese beinhalteten 1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse), 1/3 Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen) und 1/3 Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege).
Wir suchen keine kurzfristig Interessierten, keine Partylöwen für laue Sommertage /-nächte. Informieren sie sich vorhab und lesen sie unseren Leitfaden für neu und angehende Pächter.
Es müssen 12 Gemeinschaftsstunden geleistet werden. Die jährlichen Kosten für Pacht, Mitgliedschaft und sonstige Kosten belaufen sich auf ca. 300,00 € , zzgl. Kosten für Wasser und Strom.
Interesse dann "Mitglied werden"!
Der Vorstand