Gulaschkanone zum Wasseranstellen

Liebe Gartenfreunde,

das Anstellen des Wassers findet in diesem Jahr am 02.04. ab 9:30 Uhr statt. An diesem Tag haben wir ab 11:30 Uhr eine Gulaschkanone für Euch organisiert.

Es wird Erbsensuppe mit Bockwurst und Nudeln mit Wurstgulasch angeboten.

Der Preis pro Portion beträgt 4,00 €.

Der Vorverkauf findet am 05.03.2022 in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr im Vorstandsbüro statt.

Der Vorstand

Mieten des Autos und Anhängers nun ganzjährig möglich

Liebe Gartenfreunde,

ein neues Gartenjahr beginnt. Wir freuen uns euch mitzuteilen, dass ab Ende Januar 2022 unser Vereinsauto samt Anhänger ganzjährig, für Mitglieder, zur Vermietung zur Verfügung steht. Bei Fragen oder Vermietungsanträgen wendet euch bitte über E-Mail oder Festnetz an uns.

Der Vorstand

Vorstandsmitglieder gesucht!

Gemeint sind alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner unseres Vereins, die es sich vorstellen können, an der Gestaltung unseres Vereins aktiv mitzuwirken!

Unsere Vorstandschaft braucht dringend Verstärkung!

Neugierde Geweckt?

Dann meldet euch doch bitte schnellst möglich bei uns unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Jede Hilfe zählt, um unseren Verein im Interesse aller Mitglieder weiterführen zu können.

Danke!!!

Der Vorstand

Ein Gruß zum Jahresende

Ein ruhiger Zauber liegt über der Stadt,

Da denkt so mancher drüber nach;

Was bedeutet Advent in dieser hektischen Zeit,

wo Vorfreude und Besinnlichkeit scheint so weit.

Doch dann strahlt ein Licht direkt in ein Herz hinein,

Hoffnung und Frieden könnten jetzt sein.

Und wäre es auch für einen Moment,

so sei dieser Schimmer doch jedem geschenkt.

Wir wünschen allen Pächtern eine besinnliche gesunde Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Auf eines neues schönes Gartenjahr 2022!

Der Vorstand

Information! Ablesung Wasser und Strom

Am Sonnabend, den 09.10.2021 erfolgt von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Ablesung der Wasser- und Elektozähler, sowie 09:30 Uhr die Einstellung der Wasserversorgung.

Wir bitten alle Gartenfreunde an diesem Tag anwesend zu sein, bzw. bei Verhinderung einen Gartennachbarn zu bevollmächtigen.

Die Ablesung erfolgtr persönlich durch die Ableser, der ungehinderte Zutritt ist zu gewährleisten.

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt im eingebauten Zusand durch:

 

G.-Nr. Name       G..-Nr. Name       G.-Nr. Name
008 Gfrd. Schmelzer 072 Gfrd. Roland 145 Gfrd. Kaßner
029 Gfrd. Helbig 090 Gfrd. Rumpel 160 Gfrd. Flory
036 Gfrd. Wittke, M. 121 Gfrd. Schleifflinger 167 Gfrd. Gergele
052 Gfrd. Barth 129 Gfrd. Rockaau 179 Gfrd. Krake

 

Alle Wegewarte (Ableser) treffen sich am 09.10.2021 9:15 Uhr im Vorstandszimmer zum Empfang der Unterlagen.

Viele Grüße

Der Vorstand

 Abfallentsorgung in Kleingartenanlagen

1. Ordnungsgemäße Restmüllentsorgung in Kleingartenanlagen
Jeder Eigentümer eines bewohnten oder sonstig genutzten Grundstückes, auf dem
überlassungspflichtige Abfälle anfallen, hat sein Grundstück an die öffentliche
Abfallentsorgung anzuschließen. Der Anschlusszwang gilt auch für Kleingartenanlagen im
Sinne des BKleinG. Anschlusspflichtiger einer Kleingartenanlage ist der Vorstand.
Der Vorstand jeder Kleingartenanlage stimmt
bis Ende März eines jeden Jahres
mindestens für den Zeitraum Mai bis Oktober mit der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft
(im Folgenden HWS) die Abfuhr des Restmülls ab.

Variante 1: Entsorgung über Restmüllbehälter
Hierzu hat der Vorstand Art, Größe und Anzahl der Restmüllbehälter unter Beachtung einer
14-täglichen Entleerung festzulegen.


Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betriebsführung und der vertretbaren Wünsche
des Anschlusspflichtigen bleibt es der Stadt vorbehalten, auf die zur Verfügung gestellten
Behältergrößen Einfluss zu nehmen. Zur Abdeckung des erforderlichen Behältervolumens
wird daher grundsätzlich die geringstmögliche Anzahl von Restmüllbehältern bereitgestellt.
Beträgt das erforderliche Behältervolumen z.B. 480 Liter bei 14-täglicher Abfuhr, werden
statt 4 x MGB 120 Liter stets 2 x MGB 240 Liter gestellt.
Für die Entsorgung über Restmüllbehälter wird folgende Abfallgebühr 2021/2022 erhoben:

 

 
Restmüllbehälter Restmüllgebühr in EUR pro Jahr
Behältergröße 14-tägliche Abfuhr
MGB 60 Liter 46,08
MGB 120 Liter 84,60
MGB 240 Liter 155,76
MGB 770 Liter 475,80
MGB 1100 Liter 677,04

 

Variante2: Entsorgung über Restmüllsäcke
Soll die Entsorgung des Restmülls über Säcke erfolgen, kauft der Vorstand einer
Kleingartenanlage bis Ende März eines Jahres mindestens einen zugelassenen
Restmüllsack pro Parzelle und Jahr bei der HWS als ”Pflichtrestmüllsäcke”. Sie tragen die
Aufschrift „Restmüllsack“.
Die Gebühr beträgt 2021/2022 für einen Restmüllsack: 3,10 EUR/Stück.
Bereitstellung zur Abholung, Standplätze
Die Entleerung der Restmüllbehälter bzw. die Abholung der bereitgestellten Restmüllsäcke
erfolgt für die Gartenanlagen im Zeitraum Mai bis Oktober
an den mit der HWS
vereinbarten Standplätzen
.
Für die Sackabfuhr gilt insbesondere:
Es dürfen ausschließlich die zugelassenen Restmüllsäcke mit der Aufschrift „Restmüllsack“
zur Entsorgung bereitgestellt werden.
In die Restmüllsäcke gehört weder Fallobst noch Grünschnitt oder andere Bioabfälle,
sondern ausschließlich Restmüll.

Die Säcke werden von den Müllwerkern von Hand verladen. Daher beträgt das maximale
Gewicht für die gefüllten Säcke 20 kg. In die Säcke dürfen keine scharfkantigen oder spitzen
Abfälle eingefüllt werden, Abfallteile dürfen nicht herausragen.
Die Säcke werden von der HWS nur dann abgeholt, wenn sie unbeschädigt und
zugebunden sind, ausschließlich Restmüll enthalten und nicht zu schwer sind.

1.  Entsorgungstag
Die Festlegung des Entsorgungstages gehört zur jährlichen Abstimmung mit der HWS,
er wird von der HWS verbindlich vorgegeben.
Grundsätzlich richtet sich der Entsorgungstag nach dem Stadtgebiet, in dem sich die
Gartenanlage befindet. D.h. die Entleerung der Restmüllbehälter bzw. die Abfuhr der Säcke
von der Gartenanlage erfolgt in der Regel am gleichen Tag wie die Behälterentleerung an
den Wohngrundstücken des gleichen Stadtgebietes. Andernfalls benennt die HWS einen
hiervon abweichenden Entsorgungstag.
Eine vorherige Anmeldung zur Entsorgung ist nur bei der Nutzung von Restmüllsäcken
erforderlich, weil sie nach Bedarf abgefahren werden.
Dazu ist die Entsorgung jeweils bis zum Montag vor dem festgelegten Entsorgungstag bei
der HWS (☎
5814-100) anzumelden.


2. Abholung von Grünabfällen aus Kleingartenanlagen
Bei erforderlicher Abfuhr von Grünabfällen hat der Vorstand einer Kleingartenanlage 
Absetzcontainer bei der HWS zu bestellen (§ 23 Abs. 4 Satz 4 AbfWS). Die Gebühr setzt
sich zusammen aus der Abfuhrgebühr, der Mietgebühr (ab dem 4. Tag der Nutzung) und der
Entsorgungsgebühr für den Inhalt des Containers.
Darüber hinaus können Grünabfälle an den 3 Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden
(Selbstanlieferung). Für Bürger der Stadt Halle ist diese Selbstanlieferung gebührenfrei, weil die dafür anfallenden Kosten über die Personengebühr erhoben werden.
Für Abfallbesitzer, die nicht in Halle wohnen, ist die Anlieferung von Grünschnitt immer
gebührenpflichtig, weil sie in Halle keine Personengebühren bezahlen.
Die Nutzung von Grünschnittsäcken ist in Kleingartenanlagen nicht möglich.
Grünschnittsäcke sind ausschließlich Wohngrundstücken vorbehalten, die eine Biotonne nutzen
(als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit zur Biotonne
bei kurzzeitigem Mehranfall von
Grünabfällen). Hintergrund sind insbesondere logistische Gründe und Aspekte des
Arbeitsschutzes. Die Grünschnittsäcke werden in der Biotonnentour der Wohngebiete
mitgenommen, d.h. die Tourenplanung basiert auf den angemeldeten Biotonnen. D.h.:
Die HWS holt auch 2021 und 2022 keine Grünschnittsäcke aus Kleingartenanlagen ab.
Ansprechpartner zur Anmeldung der Sackabfuhr bei der HWS:

Kunden- und Auftragsservice
Äußere Hordorfer Str. 12
06114 Halle (Saale)
Montag bis Freitag
Samstag
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
6.00 Uhr bis 18.00 Uhr
7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
03 45/5 81 – 41 00
03 45/5 81 – 41 11
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte fragen Sie den Vorsitzenden Ihrer Kleingartenanlage nach den konkreten
Entsorgungsvereinbarungen mit der HWS für Restmüll und Grünabfälle für Ihre Anlage.
Bei eventuellen Fragen zur AbfWS wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt
(☎ 221-4683) oder an die HWS (☎ 581-4231 oder 581-4114 oder 581-4343). 

Der Vorstand informiert

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!

Zur Umsetzung der Beschlusses der Mitgliederversammlung
aus dem Jahre 2019 wurde mit sofortiger Wirkung die Firma
„Creditreform Halle“ damit beauftragt offene Forderungen im
Namen der Kleingartenanlage einzuziehen.

Gleichzeitig stellt uns diese Firma Dienstleistungen in den
Bereichen Bonität , Risikobewertung , Inkasso und
Außenstände zur Verfügung welche wir bei säumigen
Pächtern in Anspruch nehmen werden. Die hierbei
entstehenden Kosten werden den jeweiligen
Verursachern vollumfänglich in Rechnung gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
 

Der Vorstand informiert

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!


Aus persönlichen Gründen hat der Gartenfreund Gadegast seine
Vorstandsarbeit und sein Amt als 1.Vorsitzender unsere
Kleingartenanlage niedergelegt.


Nach intensiver Gesprächen mit Notariat und Rechtsbeistand ist der
Vorstand zu folgenden Beschluss gekommen .
Im Jahre 2022 zur Mitgliederversammlung muss es eine Neuwahl
geben.
Zur Aufrechterhaltung der Geschäftsfähig des Vereins
werden die Aufgaben wie folgt weiter ausgeführt.


1.Vorsitzender Gfd. Marz
2.Vorsitzender Gfd. Schwarz
Finanzen Gfdin Wolfram
Schriftführer Gfd R.Sachse
Kultur Gfdin Kier
Technik Gfd Gebhardt


Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
 

Der Vorstand informiert

Für die Dauer der Vierten Eindämmungsverordnung der
Stadt Halle (Saale) ist der Zugang zur Gartenanlage auf
Mitglieder, Pächter* innen und ihre Angehörigen
beschränkt. Die Tore sind verschlossen zu halten.


Der Vorstand

Der Vorstand informiert - Änderung Termin der Mitglieder- und Wahlversammlung

Weite Gartenfreunclinnen uncl Gartenfreunde!

Mit dem Inkrafttreten der 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung derAusbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt ab 29.03. bis 19.04.2021 (?)muss die Mitglieder- und Wahlversammlung auf unbestimmt verschoben werden.

Als neue Tennine haben wir den 08.05.2021 bzw. den 29.05.2021 vorgemerkt.

Wir bitten die entsprechenden Infonnationen den Aushängen zu entnehmen.


Vierte Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale)

Diese Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 24. April 2021 außer Kraft.

§ 7 Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum (1)

Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz l und Satz 2 der Zehnten SARS-Co V-2-EindV ist der Aufenthaltim öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes undmit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständengehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. (2)

Abweichend von§ 2 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 der Zehnten SARS-CoV-2-EindV sind privateZusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis derAngehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenPerson so\\'ie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nichtvollendet haben, gestattet.

Der Vorstand

Der Vorstand - Ergänzung der Einladung zur Mitglieder· und Wahlversammlung

Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!


In Ergänzung der Einladung zur Mitglieder· und Wahlversammlung
schlagen wir vor Pkt. 9 zu erweitern.


Beschluss folgender Ordnungen:

  • Gartenordnung
  • Finanzordnung
  • Gartenordnung


Es sollen dauerhaft wiederkehrende Sachverhalte verbindlich festgeschrieben werden.

Pkt. 1.1.
Die Kleingartenanlage ist Bestandteil desöffentlichen Grüns der Stadt Halle{Saale).
Sie ist der Allgemeinheit zugänglich.
Die Öffnungszeiten der Anlage sind vom 15. März bis 15. Oktober von 08.00 bis 20.00 Uhr.


Pkt. 2.1.
Die Kleintierhaltung gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Das Halten von Hunden und Katzen in der KGA ist nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen. Bei Mitbringen von Katzen ist der Schutz der VögeI zu gewährleisten. Mitgebrachte Haustiere dürfen bei Verlassen der KGA nicht im KG (einschließlich Laube) verbleiben. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haften der jeweilige Halter bzw. der Führer des Tieres. Das Füttern von streunenden Katzen ist grundsätzlich verboten. Verunreinigungen der Gartenwege sind durch den Halter zu beseitigen. Grundsätzlich werden Hunde nicht auf dem Spielplatz geduldet.

Finanzordnung

§5 Gemeinschaftsstunden
Je verpachteter Parzelle sind 12 Gemeinschaftsstunden zu leisten, gilt nic.ht ab Vollendung des70. Lebensjahres des Pächters, der Pächterin. Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Folgender Stundensatz gilt: 15,00 €.

§7 Beiträge für allgemeine Umlagen
03. Anteil Vereinsversicherung
09. Restmüllsack

Der Vorstand

Einladung zur Mitglieder- und Wahlversammlung

Termin : Samstag, 10.04.2021
Beginn: 10.00 Uhr     Ende: ca. 11.45 Uhr
Ort: Freifläche / Spielplatz

TagesordnungTagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Bestätigen der Tagesordnung
  3. Ehrung langjähriger l\litglieder
  4. Beschlussfassung zum Finanzbericht 2019
  5. Entlastung des Vorstandes für 2019
  6. Bericht des Vorstand es
  7. Finanzbericht
  8. Bericht der Revisionskommission
  9. Beschluss folgender Ordnungen:
    1. Gartenordnung
    2. Finanzordnung
  10. Aussprache zu den gegebenen Berichten/ Diskussion
  11. Beschlussfassung zu 5. bis 7.
  12. Wahl der Wahlkommission
  13. Wahl
    1. des Vorstandes
    2. der Revisionskommission
    3. der Schlichter
  14. Schlusswort

Zusätzliche Meinungen, Vorschläge zur Tagesordnung und zusätzlicheAnregungen erbittet der Vorstand schriftlich bi5 zum 27.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag des Vorstandes

Andreas Wittke

Die Einladung behält unabhängig einer eventuell notwendigen Neuterminierung und 0rtsänderung ihre inhaltliche Gültigkeit.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.