Weite Gartenfreunclinnen uncl Gartenfreunde!
Mit dem Inkrafttreten der 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung derAusbreitung des Coronavirus des Landes Sachsen-Anhalt ab 29.03. bis 19.04.2021 (?)muss die Mitglieder- und Wahlversammlung auf unbestimmt verschoben werden.
Als neue Tennine haben wir den 08.05.2021 bzw. den 29.05.2021 vorgemerkt.
Wir bitten die entsprechenden Infonnationen den Aushängen zu entnehmen.
Vierte Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale)
Diese Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 24. April 2021 außer Kraft.
§ 7 Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum (1)
Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz l und Satz 2 der Zehnten SARS-Co V-2-EindV ist der Aufenthaltim öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes undmit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständengehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. (2)
Abweichend von§ 2 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 der Zehnten SARS-CoV-2-EindV sind privateZusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis derAngehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebendenPerson so\\'ie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nichtvollendet haben, gestattet.
Der Vorstand