Werte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!
In Ergänzung der Einladung zur Mitglieder· und Wahlversammlung
schlagen wir vor Pkt. 9 zu erweitern.
Beschluss folgender Ordnungen:
- Gartenordnung
- Finanzordnung
- Gartenordnung
Es sollen dauerhaft wiederkehrende Sachverhalte verbindlich festgeschrieben werden.
Pkt. 1.1.
Die Kleingartenanlage ist Bestandteil desöffentlichen Grüns der Stadt Halle{Saale).
Sie ist der Allgemeinheit zugänglich.
Die Öffnungszeiten der Anlage sind vom 15. März bis 15. Oktober von 08.00 bis 20.00 Uhr.
Pkt. 2.1.
Die Kleintierhaltung gehört nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Das Halten von Hunden und Katzen in der KGA ist nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen. Bei Mitbringen von Katzen ist der Schutz der VögeI zu gewährleisten. Mitgebrachte Haustiere dürfen bei Verlassen der KGA nicht im KG (einschließlich Laube) verbleiben. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haften der jeweilige Halter bzw. der Führer des Tieres. Das Füttern von streunenden Katzen ist grundsätzlich verboten. Verunreinigungen der Gartenwege sind durch den Halter zu beseitigen. Grundsätzlich werden Hunde nicht auf dem Spielplatz geduldet.
Finanzordnung
Je verpachteter Parzelle sind 12 Gemeinschaftsstunden zu leisten, gilt nic.ht ab Vollendung des70. Lebensjahres des Pächters, der Pächterin. Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Folgender Stundensatz gilt: 15,00 €.
§7 Beiträge für allgemeine Umlagen
03. Anteil Vereinsversicherung
09. Restmüllsack
Der Vorstand